Mittwoch, 24. April 2013

Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek

Nachdem ich nun auch wieder auf der Buchmesse gehört habe, dass alle Bücher an die deutsche Nationalbibliothek und die Landesbibliotheken geliefert werden müssen, habe ich mich schlau gemacht.

Fakt ist: Ebooks sind (noch) auf freiwilliger Basis einzureichen. Bücher, die über CreateSpace erstellt und verkauft werden, müssen nur an die deutsche Nationalbibliothek geliefert werden (1 Exemplar).

Hier der Wortlaut der Antwort-Email von der deutschen Nationalbibliothek:

Da Sie es über CreateSpace veröffentlicht haben, stellt es ein Pflichtexemplar für
die Deutsche Nationalbibliothek dar.

Begründung: Der Autor löst im Ausland das Erscheinen der Medienwerke aus, behält aber die Rechte. Damit unterliegen diese Medienwerke der Ablieferungspflicht in einem Exemplar an den Leipziger Standort der Deutschen Nationalbibliothek (Stand Februar 2013).

Diese Regelung wurde erst kürzlich getroffen und wir bedanken uns für die Zustellung Ihres Werkes.

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